Bitte beachten Sie, dass
wir, soweit wir Hilfeleistungen in Steuersachen anbieten, ausschließlich
das Buchen laufender Geschäftsvorfälle, die laufenden Lohnabrechnungen
und das Fertigen der Lohnsteueranmeldungen übernehmen können
(§6 Nr. 3 u. 4 StBerG). Wünschen Sie darüber hinaus
gehende Hilfeleistung in Steuersachen, wenden Sie sich bitte an Ihren
Steuerberater.